ZDV-Statut

 

"Unter dem Namen „Dombau-Verein“ bildet sich in Köln ein Verein, welcher den Zweck hat, vermittelst Darbringung von Geldbeiträgen und in jeder sonst angemessenen Weise für die würdige Erhaltung und den Fortbau der katholischen Kathedral-Domkirche in Köln nach dem ursprünglichen Plane tätig mitzuwirken."


So lautet Paragraph 1 des ZDV-Statuts, das Seine Majestät Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, durch „Allerhöchste Kabinetsordre“ vom 8. Dezember 1841 genehmigte.

Der Zentral-Dombau-Verein ist einer der letzten verbliebenen „altrechtlichen“ Vereine, also älter als das Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Januar 1900. Deshalb ist der ZDV nicht im Vereinsregister zu finden und trägt kein „e.V.“ im Namen.

Im Statut ist klar festgeschrieben, dass der ZDV „selbstlos“ ist. Das kann man ganz wörtlich nehmen: Es gibt den Verein nur, damit es den Dom weiter gibt. Umgekehrt gilt aber auch: Der Dom braucht die Großfamilie des ZDV, um zu (be)stehen.

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